Privatärztliche Leistungen


 

Wenn Sie als Privatversicherter oder als gesetzlich Krankenversicherter privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, gehen sie mit uns einen Behandlungsvertrag ein.

Dies wird ihnen vor der Behandlung mitgeteilt und sie können der Behandlung schriftlich zustimmen.

 

 

Leistungen, die wir oder unsere Mitarbeiter in diesem Rahmen erbringen, werden auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

 

 

Die privaten Krankenversicherungen / Beihilfe kommen dabei regelhaft

für die Kosten von medizinisch notwendigen Leistungen auf.

 

 

Für eine Behandlung besteht eine Leistungspflicht der Krankenkasse,

  • wenn es sich um wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden bzw. Arzneimittel handelt.
  • wenn in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährte Methoden und Arzneimittel zur Anwendung kommen.
  • wenn in bestimmten Fällen ansonsten keine wissenschaftlich anerkannten Untersuchungs- oder Behandlungsmethode bzw. Arzneimittel zur Verfügung stehen.

 

Auf Verlangen erbrachte,

medizinisch nicht notwendige ärztliche Leistungen (IGeL Leistungen)

werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

in der Regel nicht erstattet.

 

 

Gerne beraten wir Sie über die individuellen Möglichkeiten der Behandlung.