Arbeits- und Schulunfälle


Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren)

regelt in Deutschland die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen

(hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit/Schule).

 

Die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen erfolgt in der Unfallpraxis

durchgehend während der angegebenen Öffnungszeiten:

  

Mo. Di. und Do.   07:30h - 18:00h      

Mi.                          07:30h - 14:00h

Fr.                           07:30h - 12-00h 


Der Durchgangsarzt (kurz D-Arzt) ist ein Facharzt für Unfallchirurgie mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung zum D-Arzt wird vom Landesverband der Berufsgenossenschaften erteilt.

Der D-Arzt soll als Vertreter der Unfallversicherung das Heilverfahren steuern. Er ist von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Dabei hat er Kontakte zu den behandelnden Unfallkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, hinzugezogenen Fachärzten, der zuständigen Unfallversicherung und gegebenenfalls Berufshelfern.

 

In Deutschland gibt es ca. 3.750 zugelassene Durchgangsärzte, jährlich werden etwa 3 Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt.


Arbeitnehmer und Schulkinder

sind bei ihrer Arbeit/Tätigkeit und auf Dienst- und Arbeits,- bzw. Schulwegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit/Schule in Zusammenhang stehen.

 

Eine unverzügliche Vorstellung bei einem Durchgangsarzt hat zu erfolgen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeits-, bzw. Schulunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als 1 Woche beträgt

(§26 Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt).

Außerdem darf nur der Durchgangsarzt Heilmittel (z. B. Fango und Massagen) sowie Hilfsmittel (z. B. Orthesen und Prothesen) verordnen.

 

Die Ärzte des Praxiszentrums Mülheim an der Ruhr

sind aufgrund der fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen durch den Landesverband West der gewerblichen Berufsgenossenschaften an der "besonderen Heilbehandlung als D-Arzt" beteiligt und zugelassen. Es ist uns von daher gestattet, alle Unfallverletzungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung zu behandeln.

 

Das Praxisteam

verfügt über eine jahrelange Erfahrung in der Behandlung und Versorgung von Arbeits- und Schulunfällen. Es werden jährlich etwa 3000 Verunfallte betreut und zurück in das Arbeitsleben und den Schulalltag geführt.